Pfarrgemeinderat

Gremien in der Katholischen Pfarrgemeinde St. Marien

Logo der gesamten Pfarrgemeinde St. Marien

Der Pfarrgemeinderat (PGR) hatte die Aufgaben, den Pfarrer in allen pastoralen Bereichen zu beraten und die ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde zu fördern und zu koordinieren. Er wurde jeweils für vier Jahre gewählt. Hauptberufliche Mitarbeiter/innen waren sogenannte „geborene“ Mitglieder.

Anfang 2015 hatten wir den neuen Pfarrgemeinderat anders als üblich gebildet: Die Lokalen Leitungsteams der vier Kirchorte hatten jeweils Mitglieder in den neuen PGR entsandt. Hinzu kamen Vertreter/innen der Einrichtungen, die wir auch als „Orte der Kirche“ verstehen.

Die Sitzungen des PGR waren immer öffentlich. Die Protokolle finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Hildesheim finden Sie hier.

Mit dem Ende der Wahlperiode im November 2018 haben wir uns auf den Weg „vom PGR zur Pfarreisynode“ gemacht.

Protokolle