Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgaben, den Pfarrer in allen pastoralen Bereichen zu beraten und die ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde zu fördern und zu koordinieren. Er wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Hauptberufliche Mitarbeiter/innen sind sogenannte "geborene" Mitglieder.
Mitglieder im Pfarrgemeinderat sind:
(Vorsitzende)
(stellv.Vorsitzende)
(stellv. Vorsitzende)
(Vertreter im Dekanats-Pastoralrat)
(vertritt den PGR im Kirchenvorstand)
(berufenes Mitglied)
(berufenes Mitglied)
"geborene" Mitglieder sind:
(Pfarrer)
(Gemeindereferentin)
(Gemeindereferentin)
(Gemeindereferentin)
Die aktuellen Protokolle der Pfarrgemeinderats-Sitzungen finden Sie im Bereich "Downloads".